Das EU-Gericht urteilte: Immunität für Mitglieder des Parlaments bei Feststellung der Wahl.
Derzeit sitzen einige katalanische Politiker wegen des Versuchs, Katalonien von Spanien abzutrennen in Haft. Anlässlich eines Fußballspiels des Vereins von Barcelona gab es wieder entsprechende Proteste. Der Vorwurf kann aus der Sicht eines deutschen Gerichts bezüglich der Auslieferung des damaligen Regierungschefs Puigdemont nicht nachvollzogen werden und auch das EU-Gericht sieht die EU-Abgeordneten von der Immunität geschützt.
So urteilte de EuGH, dass der Vorsitzende der katalanischen republikanischen Linken (ERC), Oriol Junqueras, nach seiner Wahl zum Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) nicht inhaftiert werden darf. Ihn schütze die Immunität, und zwar seit seiner Wahl.
Denn obwohl er einen Sitz im EU-Parlament hat, sitzt er in Madrid in Haft. Er büßt eine 13-jährige Haftstrafe wegen des Abtrennungsversuchs ab. Nur wenn seine Immunität aufgehoben werde, dürfe er weiter festgehalten werden. Die Staatsanwaltschaft sah das von vorneherein anders und befand eine Befragung des EuGH unnötig.
Derart verfügen nun auch der ehemalige katalanischen Ministerpräsidenten Carles Puigdemont, der derzeit im Exil lebt, und der ehemalige Gesundheitsminister Toni Comín über eine politische Immunität.
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