Ein lesbisches Paar hatte gegen eine Befruchtungsklinik in Spanien geklagt und bekam Recht.
Das Gericht fand es als erwiesen an, dass die Klinik der Frau die Befruchtung verweigerte, weil sie lesbisch war. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung ist eine verbotene Diskriminierung. Besonders pikant, es war eine Verordnung der Regionalverwaltung. Die konservative PP will zu konservativen Werten zurück, auch beim Abtreibungsrecht.
Das Arbeitsgericht Nummer 18 hat die Klinik, Fundación Jiménez Díaz, und der Regionalverwaltung dazu verurteilt, der Frau eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe beträgt 4.875 Euro. Die Klinik hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Aber man betont, dass es dabei nicht um Diskriminierung ging, sondern im Sinne der Patientin wäre.
Ausschlaggebend für die Handlung der Klinik war wohl eine Anordnung des Gesundheitsministerin von Madrid, die alleinstehende Frauen und Lesben aus dem kostenlosen Programm ausschließt.
Das Gericht urteilte, dass selbst die Verfügung des Ministeriums nicht greifen würde, wenn dies die Grundrechte beeinträchtige.