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Demonstration der Asociación Unificada de la Guardia Civil (AUGC)

Die Asociación Unificada de la Guardia Civil (AUGC) darf Demonstrieren, so das Oberste Gericht.

Das Tribunal Superior de Justicia de Madrid (TSJM) erlaubte die Demonstration des Verbands der Exekutive Guardia Civil. Diese Polizei untersteht dem Militärrecht und ist nicht mit sonstigen Polizei in Spanien zu vergleichen – etwas Ähnliches gibt es in Deutschland gar nicht.

Die Beamten dieser Polizei fordern schon seit einiger Zeit eine andere Bezahlung und mehr Arbeitsrechte. Schon vor fünf Jahren kam es zum Eklat, den es immer wieder gibt. Damals musste ein Beamte seinen Hut nehmen, weil er seinen Vorgesetzten beleidigt hat. Es gilt eben das Militärrecht und so kam dieser vor ein Militärgericht.

Streiken dürfen die Beamten zwar nicht, doch sie dürfen Demonstrieren. Doch dies hatte die Regierung verboten. Der Verband der Guardia Civil wollte das aber nicht hinnehmen und klagte. Sie bekamen Recht vor dem obersten Gericht und wollen nun für ihr Manifest demonstrieren, dass sie letztes Jahr proklamiert haben.

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